Fahranfänger: Fuß vom Gas! Warum schon 21 km/h zu viel die Probezeit verlängern können
- Auto Bierschneider Straubing

- 1. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Wer frisch den Führerschein bestanden hat, freut sich über Freiheit, Unabhängigkeit und das erste eigene Auto. Doch genau in den ersten Jahren gelten besonders strenge Regeln. Vielen Fahranfängern ist nicht bewusst, dass bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ausreicht, um die Probezeit zu verlängern und ein verpflichtendes Aufbauseminar auszulösen.
Deshalb gilt gerade für junge Fahrer: Fuß vom Gas – denn ein kurzer Moment Unachtsamkeit kann deutlich mehr Folgen haben als nur ein Bußgeld.
Warum gibt es überhaupt die Probezeit?
In Deutschland wird jede erstmalig erteilte Fahrerlaubnis grundsätzlich auf Probe vergeben. Die reguläre Probezeit beträgt zwei Jahre.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Offizielle Quelle:
Straßenverkehrsgesetz § 2a Fahrerlaubnis auf Probe:https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
Laut Gesetz sollen Fahranfänger in dieser Zeit besonders verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen und schwere Verkehrsverstöße vermeiden.
Der entscheidende Unterschied: Bis 20 km/h oder ab 21 km/h?
Viele denken, jede Geschwindigkeitsüberschreitung hätte automatisch Auswirkungen auf die Probezeit. Das stimmt nicht.
Der entscheidende Grenzwert liegt bei 21 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitung | Folgen für die Probezeit |
Bis 20 km/h zu schnell | Bußgeld möglich, normalerweise keine Probezeitmaßnahmen |
Ab 21 km/h zu schnell | A-Verstoß, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar möglich |
Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h in der Probezeit als sogenannter A-Verstoß gewertet werden.
Quelle:
ADAC – Geblitzt in der Probezeit:https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/geblitzt-probezeit/
Was passiert bei einem ersten A-Verstoß?
Wer erstmals einen schwerwiegenden Verstoß begeht, muss meist mit mehreren Konsequenzen gleichzeitig rechnen:
Mögliche Folgen
Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
Verpflichtendes Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Je nach Höhe zusätzlich Fahrverbot
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet diese Maßnahmen auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes an.
Beispiele aus dem aktuellen Bußgeldkatalog
Zu schnell | Bußgeld* | Punkte | Probezeitfolge |
Bis 20 km/h | 20–60 € | 0 | Keine Probezeitmaßnahme |
21–25 km/h | 100 € | 1 | A-Verstoß |
26–30 km/h | 150 € | 1 | A-Verstoß + mögliches Fahrverbot |
31–40 km/h | 200 € | 1 | A-Verstoß + Fahrverbot |
41–50 km/h | 320 € | 2 | A-Verstoß + Fahrverbot |
*Außerorts laut aktuellem ADAC-Bußgeldkatalog.
Quelle:
Was ist eigentlich ein A-Verstoß?
Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in zwei Kategorien eingeteilt:
A-Verstöße (schwerwiegend)
Beispiele:
Ab 21 km/h zu schnell
Rotlichtverstoß
Alkohol am Steuer
Handy am Steuer
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
Beispiele:
Bestimmte technische Mängel am Fahrzeug
Verstöße gegen Fahrzeugvorschriften
Wichtig:
Ein einziger A-Verstoß reicht bereits aus, um Probezeitmaßnahmen auszulösen. Zwei B-Verstöße werden ähnlich bewertet.
Ist der Führerschein sofort weg?
Nein.
Ein häufiger Irrtum ist, dass man nach einem ersten schweren Verstoß den Führerschein automatisch verliert.
Tatsächlich sieht das Gesetz ein Stufensystem vor:
Verstoßstufe | Maßnahme |
Erster A-Verstoß | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
Zweiter A-Verstoß | Schriftliche Verwarnung |
Dritter A-Verstoß | Entziehung der Fahrerlaubnis möglich |
Deshalb sollte bereits der erste Verstoß ernst genommen werden.
Warum junge Fahrer besonders betroffen sind
Gerade in den ersten Fahrjahren fehlen oft Erfahrung, Gefahreneinschätzung und Routine. Deshalb werden Fahranfänger gesetzlich strenger überwacht als erfahrene Verkehrsteilnehmer.
Die Statistik zeigt seit Jahren, dass junge Fahrer überdurchschnittlich häufig in schwere Verkehrsunfälle verwickelt sind. Die Probezeit soll dazu beitragen, riskantes Verhalten frühzeitig zu korrigieren.
Wo stehen die Regeln offiziell?
Bundesministerium der Justiz – Straßenverkehrsgesetz
§ 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
ADAC – Geblitzt in der Probezeit
ADAC – Aufbauseminar für Fahranfänger
Fazit
Wer in der Probezeit unterwegs ist, sollte die Tempolimits besonders ernst nehmen. Während kleinere Überschreitungen meist nur ein Bußgeld nach sich ziehen, kann bereits eine Überschreitung von 21 km/h erhebliche Folgen haben.
Vier Jahre Probezeit, ein verpflichtendes Aufbauseminar und Punkte in Flensburg sind deutlich teurer und aufwendiger als ein paar Minuten früher vom Gas zu gehen.
Gerade für Fahranfänger gilt deshalb mehr denn je:
Sicher ankommen ist wichtiger als ein paar Minuten Zeitgewinn.




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